07. November 2017
Neue Mehrwertsteuersätze per 2018
Am 24. September 2017 hat das Schweizer Stimmvolk die Rentenreform abgelehnt. Dies hat zur Folge, dass per 1. Januar 2018 die Mehrwertsteuer um 0,3 Prozent sinkt und Unternehmen ihre Preise und Finanzsoftware entsprechend anpassen müssen.
Scheitert eine Vorlage an der Urne, bleibt in der Regel alles beim Alten. Nicht so bei der Reform der Altersvorsorge: Die Mehrwertsteuer sinkt 2018 um 0,3 Prozent. Grund dafür ist das Auslaufen der IV-Zusatzfinanzierung. Dafür hatten Volk und Stände 2009 während sieben Jahren 0,4 Prozent zusätzlich bewilligt. Diese Periode läuft Ende 2017 aus. Gleichzeitig erhöhen sich die Mehrwertsteuersätze wegen dem FABI (Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur) um 0,1 Prozentpunkte. Damit beträgt der Normalsatz ab 1. Januar 2018 7,7 Prozent, der Sondersatz für die Hotellerie 3,7 Prozent und der reduzierte Satz 2,5 Prozent.
Normalsatz |
Sondersatz |
Reduzierter Satz |
|
Aktuelle Steuersätze |
8.0 % |
3.8 % |
2.5 % |
- Auslaufende IV-Zusatzfinanzierung 31.12.2017 |
-0.4 % |
-0.2 % |
-0.1 % |
+ Steuererhöhung FABI 01.01.2018-31.12.2030 |
0.1 % |
0.1 % |
0.1 % |
Neue Steuersätze ab 01.01.2018 |
7.7 % |
3.7 % |
2.5 %
|
Unternehmen müssen rasch handeln
Neben Preisanpassungen müssen Unternehmen auch Anpassungen in der Finanzsoftware berücksichtigen und ihre Mitarbeitenden — insbesondere diejenigen der Verkaufsabteilungen — an die neue Situation heranführen. Auch wenn bei der Anpassung von Mehrwertsteuer-Sätzen mittlerweile eine gewisse Routine Einzug gehalten hat, stellen solche Veränderungen ein Unternehmen immer wieder vor grössere Herausforderungen. Der sehr enge Fahrplan bedingt zudem ein rasches Handeln.
Gemäss Mehrwertsteuerinfo der Eidgenössischen Steuerverwaltung ist der Zeitraum der Leistungserbringung massgebend für den anzuwendenden Steuersatz. Dies bedeutet, dass für bis zum 31. Dezember 2017 erbrachte Leistungen die bisherigen Steuersätze verwendet werden müssen. Sämtliche Rechnungen, die ab dem 1. Januar 2018 ausgestellt werden, sind mit den neuen Mehrwertsteuersätzen auszuweisen.
Weitere Informationen finden Sie bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung.
Bereichsleiter Finanzen und Steuern
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